Schafwoll-Annahmestelle Enggistein

Wir öffnen die Schafwollannahme bei uns in Enggistein am

2. April 2024 – mit telefonischer Voranmeldung!

Anmeldung bitte unter der Telefonnummer 031 838 40 48

Dort können Sie Wunschanlieferungsdaten sowie ungefähre Mengen angeben. Wir teilen Ihnen dann ein fixes Datum und Zeitfenster zu. 

Auszahlung:

Die Bezahlung erfolgt nur per Überweisung (keine Bar-Auszahlung) wir benötigen die IBAN-Nr. des Bank- / Post-Kontos oder Einzahlungsschein

Das letzte Wollannahmedatum ist der 31. Mai 2024. Anschliessend gelten die auf www.fisolan.ch kommunizierten Informationen. 

Wir danken für das Verständnis und freuen uns, Sie bei uns begrüssen zu dürfen. Bleiben Sie gesund und munter.

Niklaus Sägesser
Filzfabrikant - Inhaber

Preisliste

Auf Papiersäcken und Big Bag’s müssen wir Dir eine Sackgebühr verrechnen. Diese fällt weg, wenn Du Deine Säcke oder Big Bag’s wieder zurücknimmst.
pro Papiersack 50 Rp. & pro Big Bag Fr. 12.00

 

Besonderes

Sammelstellen: mit einer Menge > 5 Tonnen werden wie folgt vergütet:

Platzorganisation: CHF 0.20 / Kg.

Wickeln & Pressen & Verladen auf LKW: CHF 0.10 / Kg.(Ballengewicht > 350 Kg.) / LKW wird von Fisolan AG organisiert

Weitere Leistungen: Werbebeiträge bei Ausstellungen nach Absprache

 

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 7:30 – 9:00, 9:30 - 11:30 und 13:00 - 16:00

Freitag 7:30 – 9:00, 9:30 - 11:30 und 13:00 – 14:30

 

Weisungen zur Wollannahme bei Fisolan AG – gültig ab 01. März 2024

  • Die Schafwolle muss in trockenem Zustand angeliefert werden.

  • Weisse Schafwolle muss sauber sortiert sein. Es darf keine andersfarbige Wolle im Gebinde sein.

  • A & B Weiss: Wolle vom Schweizer Alpenschaf

  • Die Wolle der Jahresschur muss eine Mindestlänge von 6 cm aufweisen.

  • Als BIO-Wolle wird nur weisse Schafwolle mit aktuellem Zertifikatsnachweis vergütet.

  • Jegliche Schafwolle mit farbigem Markierungsspray wird als Iso-Wolle vergütet.

  • Schafwolle mit Stichelhaaren wird als Iso-Wolle vergütet.

  • Braun-schwarze Schafwolle darf keine grauen Fasern aufweisen. Sie wird sonst als Iso-Wolle vergütet.

  • Schafwolle, egal welcher Farbe, mit viel Stroh oder anderen Fremdstoffen wird als Iso-Wolle vergütet oder die Annahme verweigert.